1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.02.2023 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus §
Die Klägerin ist seit dem 15.05.2019 als Altenpflegerin bei der Beklagten beschäftigt. Zuletzt bezog sie bei einem Beschäftigungsumfang von 30 Stunden pro Woche eine monatliche Vergütung in Höhe von ca. 1.571,25 Euro brutto. Die Beklagte betreibt ein Seniorenwohnheim und erbringt ambulante Pflegeleistungen.
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