Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12. Februar 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 281 362 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Regresses aufgrund einer Richtgrößenprüfung.
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