LAG Frankfurt/Main, vom 05.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 194/11
ArbG Darmstadt, vom 15.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 380/10
Rechtsfolgen der außerplanmäßigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung hinsichtlich der Berechnung einer Betriebsrente nach einer gespaltenen RentenformelAuslegung einer durch Betriebsvereinbarung getroffenen Versorgungsvereinbarung
BAG, Urteil vom 18.03.2014 - Aktenzeichen 3 AZR 952/11
DRsp Nr. 2014/9020
Rechtsfolgen der außerplanmäßigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung hinsichtlich der Berechnung einer Betriebsrente nach einer gespaltenen RentenformelAuslegung einer durch Betriebsvereinbarung getroffenen Versorgungsvereinbarung
Eine vor dem 1. Januar 2003 durch Betriebsvereinbarung getroffene Versorgungsvereinbarung, die für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) höhere Versorgungsleistungen vorsieht als für den darunter liegenden Teil (sog. gespaltene Rentenformel), ist nach der außerplanmäßigen Anhebung der BBG durch § 275cSGB VI zum 1. Januar 2003 nicht ergänzend dahin auszulegen, dass die Betriebsrente so zu berechnen ist, als wäre die außerplanmäßige Anhebung der BBG nicht erfolgt.Orientierungssätze:
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