Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11. November 2014 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen einschließlich der Kosten der Streithelfer trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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