LAG Köln - Urteil vom 17.05.2016
12 Sa 991/15
Normen:
NV-Bühne; TzBfG § 14;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 03.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ha 7/15

Rechtsfolgen der fehlenden Wiedergabe der ehrenamtlichen Richter im UrteilsrubrumGeltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristungsabrede im Anwendungsbereich des NV-BühneTarifliche Einordnung eines Maskenbildners zum künstlerischen Personal

LAG Köln, Urteil vom 17.05.2016 - Aktenzeichen 12 Sa 991/15

DRsp Nr. 2016/10303

Rechtsfolgen der fehlenden Wiedergabe der ehrenamtlichen Richter im Urteilsrubrum Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristungsabrede im Anwendungsbereich des NV-Bühne Tarifliche Einordnung eines Maskenbildners zum künstlerischen Personal

1. Eine Berufung ist nicht bereits wegen der fehlenden Wiedergabe der ehrenamtlichen Richter im Urteilskopf begründet. Zwar handelt es sich hierbei um einen wesentlichen Teil des Urteils - § 313 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Allerdings können sich die Namen der ehrenamtlichen Richter ausreichend aus dem Verkündungsprotokoll und der unterschriebenen Urteilsformel ergeben (vgl. hierzu Reichold in Thomas/Putzo ZPO 36. Aufl. § 313 Rn. 6 mwN). Die Unterschriften der Richter ersetzen die zusätzliche Namensangabe im Kopf des Urteils jedenfalls in den Fällen, in denen kein Zweifel bestehen kann, dass die Richter, die die Entscheidung unterzeichnet haben, auch an der Entscheidung mitgewirkt haben; dann kann von einer stillschweigenden Verweisung auf die Unterschriften ausgegangen werden (BGH 1. März 2016 - VIII ZB 57/15 -).