BAG - Beschluss vom 14.08.2013
7 ABR 56/11
Normen:
BGB § 613a;
Fundstellen:
ArbRB 2014, 11
DB 2014, 308
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 12.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 TaBV 90/10
ArbG Düsseldorf, vom 29.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 BV 131/10

Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich der Geltung einer betrieblichen Vergütungsordnung

BAG, Beschluss vom 14.08.2013 - Aktenzeichen 7 ABR 56/11

DRsp Nr. 2013/24405

Rechtsfolgen des Betriebsübergangs hinsichtlich der Geltung einer betrieblichen Vergütungsordnung

Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. April 2011 - 8 TaBV 90/10 - wird zurückgewiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 613a;

Gründe:

A. Der zu 1. beteiligte Betriebsrat macht geltend, die zu 2. beteiligte Arbeitgeberin sei verpflichtet, die von ihm verweigerte Zustimmung zur Umgruppierung des Arbeitnehmers P gerichtlich ersetzen zu lassen.