Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.04.2019 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der am 24.05.2018 bei der Arbeitgeberin durchgeführten Betriebsratswahl.
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