LAG Köln - Urteil vom 09.06.2016
7 Sa 1146/15
Normen:
AÜG § 1; AÜG § 9; AÜG § 10;
Fundstellen:
EzA-SD 2016, 10
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 06.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 3008/15

Rechtsfolgen nicht nur vorübergehender Überlassung von Arbeitnehmern an den Entleiher

LAG Köln, Urteil vom 09.06.2016 - Aktenzeichen 7 Sa 1146/15

DRsp Nr. 2016/12949

Rechtsfolgen nicht nur vorübergehender Überlassung von Arbeitnehmern an den Entleiher

Ein Verstoß gegen § 1 S. 2 AÜG, wonach die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher nur "vorübergehend" zu erfolgen hat, führt nicht zu der Rechtsfolge, dass zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher ein Arbeitsverhältnis zustande kommt (Anschluss an BAG v. 10.12.2013, 9 AZR 51/13; BAG v. 03.06.2014, 9 AZR 111/13).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.10.2015 in Sachen 14 Ca 3008/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AÜG § 1; AÜG § 9; AÜG § 10;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen in entsprechender Anwendung von § 10 Abs. 1 AÜG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist.

1.) 2.) 3.)