A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zwei Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts im Revisions- und Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren sowie gegen die Berufungsentscheidung eines Landesarbeitsgerichts, die dem Beschwerdeführer in vollständiger Fassung mehr als 30 Monate nach der Verkündung noch immer nicht zugestellt worden ist.
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