OLG Köln - Urteil vom 08.07.2021
12 U 159/20
Normen:
BGB § 242; BGB § 358;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 30.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 441/19

Rechtsmissbräuchlicher Widerruf eines DarlehensvertragesWahrnehmung eines verbrieften Rückgaberechts für ein KraftfahrzeugWirksamkeit einer WiderrufsbelehrungZulässigkeit eines Kaskadenverweises

OLG Köln, Urteil vom 08.07.2021 - Aktenzeichen 12 U 159/20

DRsp Nr. 2021/16891

Rechtsmissbräuchlicher Widerruf eines Darlehensvertrages Wahrnehmung eines verbrieften Rückgaberechts für ein Kraftfahrzeug Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung Zulässigkeit eines Kaskadenverweises

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.06.2020 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen zum Aktenzeichen 10 O 441/19 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird wie folgt festgesetzt:

bis zum 17.05.2021 29.400 EUR
ab dem 18.05.2021 3.864 EUR

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 358;

Gründe

I.

Von der Wiedergabe der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß den §§ 540 Abs. 2, 544 Abs. 2 Nr. 1, 313a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg.