Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13.09.2021 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und neu gefasst.
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Münster vom 15.06.2020 wird aufgehoben.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|