LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.02.2017
5 Sa 1745/16
Normen:
TzBfG § 8;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 24.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 7124/16

Rechtsmissbräuchlichkeit des Begehrens eines Piloten auf Verringerung der Arbeitszeit während der Schulferien

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2017 - Aktenzeichen 5 Sa 1745/16

DRsp Nr. 2017/7613

Rechtsmissbräuchlichkeit des Begehrens eines Piloten auf Verringerung der Arbeitszeit während der Schulferien

Der Antrag eines Piloten, in den Schulferien seiner Kinder im Wege der Arbeitszeitverringerung nach § 8 TzBfG für einen Monat freigestellt zu werden, ist nicht rechtsmissbräuchlich.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24.08.2016 (23 Ca 7124/16) abgeändert und die Beklagte verurteilt, einer Reduzierung der jährlichen geschuldeten Vollarbeitszeit durch Freistellung um 1 Monat (1/12), jeweils ab dem 10.07. eines jeden Kalenderjahres, ab dem Jahre 2016 zuzustimmen.

II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 8;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verringerung der Arbeitszeit.

Der 48 Jahre alte Kläger ist bei der Beklagten, einem Luftfahrtunternehmen mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern, seit mehr als 11 Jahren als Flugzeugführer beschäftigt, aktuell auf dem Muster A 320 am Stationierungsort D. (DUS). Er hat drei Kinder im Alter von 9, 12 und 14 Jahren, seine Frau ist als Grundschullehrerin angestellt. Zuletzt bezog der Kläger eine Bruttomonatsvergütung in Höhe durchschnittlich .... EUR.