I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 24.08.2016 (
II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verringerung der Arbeitszeit.
Der 48 Jahre alte Kläger ist bei der Beklagten, einem Luftfahrtunternehmen mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern, seit mehr als 11 Jahren als Flugzeugführer beschäftigt, aktuell auf dem Muster A 320 am Stationierungsort D. (DUS). Er hat drei Kinder im Alter von 9, 12 und 14 Jahren, seine Frau ist als Grundschullehrerin angestellt. Zuletzt bezog der Kläger eine Bruttomonatsvergütung in Höhe durchschnittlich .... EUR.
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