Die Berufung des Klägers gegen das am 25. August 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Kiel wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsrechtszugs.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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