EuGH - Urteil vom 27.06.2002
Rs C-274/00 P
Normen:
EG Art. 225 ; EG-Satzung des Gerichtshofes Art. 51 ; EWG/EAG Beamtenstatut;
Vorinstanzen:
EuG, vom 10.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen T-177/97

Rechtsmittel - Beamte - Beanspruchung des Zeitbedienstetenstatus - Verspätung des Antrags - Unzulässigkeit der Klage - Rechtsmittel, das zum Teil offensichtlich unzulässig und zum Teil offensichtlich unbegründet ist

EuGH, Urteil vom 27.06.2002 - Aktenzeichen Rs C-274/00 P

DRsp Nr. 2002/16048

Rechtsmittel - Beamte - Beanspruchung des Zeitbedienstetenstatus - Verspätung des Antrags - Unzulässigkeit der Klage - Rechtsmittel, das zum Teil offensichtlich unzulässig und zum Teil offensichtlich unbegründet ist

Zur Frage des Ermessensmissbrauchs (hier der Kommission) bei langjähriger Zusammenarbeit, wenn der Arbeitnehmerin nicht der Status einer Bediensteten auf Zeit zuerkannt wird.

Normenkette:

EG Art. 225 ; EG-Satzung des Gerichtshofes Art. 51 ; EWG/EAG Beamtenstatut;

Gründe:

01 - 01 Prozessgeschichte

02 - 05 Sachverhalt

06 - 14 Das angefochtene Urteil

15 - 27 Das Rechtsmittel

28 - 36 Zulässigkeit des Rechtsmittels

28 - 32 Zulässigkeit der berichtigten Fassung der Rechtsmittelschrift

33 - 36 Teilweise Unzulässigkeit der Rechtsmittelanträge

37 - 54 Begründetheit

55 - 55 Kosten