LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.03.2006
L 6 SB 4102/05
Normen:
SGB IX § 69 Abs. 1 S. 4 ; SGG § 54 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 08.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 SB 490/05

Rechtsschutzbedürfnis bei Klage auf Feststellung eines GdB

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2006 - Aktenzeichen L 6 SB 4102/05

DRsp Nr. 2006/27562

Rechtsschutzbedürfnis bei Klage auf Feststellung eines GdB

Wird mit einer Klage die Feststellung eines GdB von 80 anstelle des bislang anerkannten GdB von 70 begehrt, so kann sie nicht mit der Begründung als unzulässig abgewiesen werden, es fehlt bereits am Rechtsschutzbedürfnis für die Klage, da die Klägerin nicht der Einkommensteuerpflicht unterliegt. Das Gericht hat, solange das SGB IX die Staffelung des GdB nach Zehnergraden vorsieht, auch dann in der Sache zu entscheiden, wenn die möglichen Vorteile einer Erhöhung des GdB noch nicht zu konkretisieren sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB IX § 69 Abs. 1 S. 4 ; SGG § 54 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanz: SG Mannheim, vom 08.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 SB 490/05