SG Karlsruhe vom 26.02.2008
S 7 AS 848/07
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1; SGB II § 16 Abs. 1; SGB II § 16 Abs. 2; SGB II § 7 Abs. 4 S. 1 Alt. 1; SGB II § 7 Abs. 4 S. 3 Nr. 2; SGB II § 8 Abs. 1; SGG § 54 Abs. 1 S. 2;

Rechtsschutzbedürfnis eines erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängers im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Ablehnung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Anspruch auf Eingliederungsleistung bei Unterbringung in therapeutischer Wohngemeinschaft

SG Karlsruhe, vom 26.02.2008 - Aktenzeichen S 7 AS 848/07

DRsp Nr. 2009/5005

Rechtsschutzbedürfnis eines erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängers im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Ablehnung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Anspruch auf Eingliederungsleistung bei Unterbringung in therapeutischer Wohngemeinschaft

1. Ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger hat selbst dann ein Rechtsschutzbedürfnis für Klagen gegen den Leistungsträger nach SGB II, wenn sein Bedarf durch Leistungen der Sozialhilfe voll befriedigt wird. 2. Das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG schützt auch das Interesse an staatlichen Hilfen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. 3. Dem Anspruch auf Eingliederungsleistungen kann nicht der Leistungsausschluss wegen längerer stationärer Unterbringung nach § 7 Abs. 4 S. 1 Alt. 1 SGB II entgegen gehalten werden, wenn keine Zweifel an der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 8 SGB II des in einer therapeutischen Wohngemeinschaft untergebrachten Hilfebedürftigen bestehen und wenn es sich bei der therapeutischen Wohngemeinschaft nicht um eine stationäre Einrichtung im Sinne dieser Vorschrift handelt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1; SGB II § 16 Abs. 1; SGB II § 16 Abs. 2; SGB II § 7 Abs. 4 S. 1 Alt. 1; SGB II § 7 Abs. 4 S. 3 Nr. 2; SGB II § 8 Abs. 1; SGG § 54 Abs. 1 S. 2;