Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des ArbG Bochum vom 20.06.2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zeugnis Zug-um-Zug gegen Herausgabe des unter dem 31.10.2017 erteilten Zeugnisses entsprechend dem unter dem 31.10.2017 erstellten Zeugnis zu erteilen, jedoch mit folgender Ergänzung:
Der vorletzte Satz des unter dem 31.10.2017 erstellten Zeugnisses muss wie folgt um das Wort "ehrlich" ergänzt werden: "Er war ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig."
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