Die Revision der Revisionsklägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. November 2010 wird zurückgewiesen.
Die Revisionsklägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 5000 € festgesetzt.
I
Im Rahmen eines Rechtsstreits um die Feststellung eines Arbeitsunfalls ist streitig, ob die Revisionsklägerin berechtigt gewesen ist, das Berufungsverfahren neben der Verletzten und früheren Berufungsklägerin zu führen.
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