Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Mai 2019 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Unterlassung einer Bild- und Wortberichterstattung sowie die Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten in Anspruch.
Die Klägerin ist eine bekannte deutsche Schauspielerin, Moderatorin und Comedian und war mit dem ebenfalls bekannten Musiker C. F. verheiratet. Die Klägerin ging mit ihrem Ehemann zu öffentlichen Veranstaltungen und arbeitete mit ihm zusammen in TV-Shows. Im Jahr 2015 trennte sich die Klägerin von Herrn F., was vom Prozessbevollmächtigten der Klägerin auf Nachfrage gegenüber der Zeitschrift "Stern" bestätigt wurde.
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