ArbG Solingen, vom 09.06.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 652/93
Rechtsweg für Klage eines abberufenen GmbH-Geschäftsführers
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.1993 - Aktenzeichen 14 Ta 201/93
DRsp Nr. 2002/8780
Rechtsweg für Klage eines abberufenen GmbH-Geschäftsführers
1. Für die Klage eines abberufenen GmbH-Geschäftsführers auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrages ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen auch dann nicht eröffnet, wenn der Bestellung zum Geschäftsführer ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis mit dem Ziel der Bestellung zum Organ der Gesellschaft vorgeschaltet war.
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