Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 22. Februar 2018, Az.:
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: Klägerin) nimmt die Beschwerdegegnerin (im Folgenden: Beklagte) auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden durch Zahlung eines Geldbetrages in Anspruch.
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