Die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt auch die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde.
Der Streitwert wird auf 2976,37 Euro festgesetzt.
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Im Streit ist die Zulässigkeit des von der Klägerin beschrittenen Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit.
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