I. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 09.03.2017 -
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 16.06.2016 -
II. Im Übrigen wird die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers als unzulässig verworfen.
III. Die Gebühr Nr. 8614 der Anlage 1 zum
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|