I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. November 2012, 41 Ca 8781/12 teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers 4 Arbeitsstunden gutzuschreiben.
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 91/100 und die Beklagte zu 9/100 zu tragen. Die Kosten zweiter Instanz hat die Beklagte zu tragen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|