Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats und Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. Februar 2016 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.000 €
I.
Der Antragsteller strebt eine Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich an, die das Amtsgericht im Scheidungsverbundurteil vom 14. Februar 1990 hinsichtlich des Antragsgegners und der Beteiligten zu 3 getroffen hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|