Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 07.12.2017, Az.: ö.D. 2 Ca 707 d/16, wird insgesamt abgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren um die Wirksamkeit einer außerordentlichen und ordentlichen Kündigung sowie um einen Auflösungsantrag der Beklagten.
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