LSG Saarland - Urteil vom 14.01.2005
L 8 AL 15/03
Normen:
FbWAnO § 2 Abs. 3 S. 2 ; SGB X § 31 S. 1 ; SGB III § 77 Abs. 1 Nr. 4 § 86 Abs. 1 § 86 Abs. 1 ; SGG § 54 Abs. 1 § 54 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
SG Saarbrücken - S 13 AL 10/01 - 06.09.2001,

Rechtzeitige Antragstellung für die Anerkennung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme

LSG Saarland, Urteil vom 14.01.2005 - Aktenzeichen L 8 AL 15/03

DRsp Nr. 2008/20574

Rechtzeitige Antragstellung für die Anerkennung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme

Ein Antragsteller muss sich mit seinem Antrag auf Förderung der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme so rechtzeitig an die zuständige Arbeitsagentur wenden, dass die nach § 86 Abs. 1 SGB III erforderlichen Feststellungen noch rechtzeitig vor Maßnahmebeginn getroffen werden können, wenn ein Maßnahmeträger selbst keinen Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsmaßnahme gestellt hat. In diesem Sinne muss der Förderungsantrag vor Beginn der Drei-Monats-Frist des § 2 Abs. 3 S. 2 FbWAnO gestellt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

FbWAnO § 2 Abs. 3 S. 2 ; SGB X § 31 S. 1 ; SGB III § 77 Abs. 1 Nr. 4 § 86 Abs. 1 § 86 Abs. 1 ; SGG § 54 Abs. 1 § 54 Abs. 4 ;
Vorinstanz: SG Saarbrücken - S 13 AL 10/01 - 06.09.2001,