Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 14. Februar 2020 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt eine höhere Regelaltersrente unter Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR (Beitrittsgebiet) zurückgelegten Zeiten nach Maßgabe des
Der 1948 geborene Kläger war in der ehemaligen DDR als Diplomingenieur tätig. Am 05.09.1986 reiste er in die Bundesrepublik aus und hat seitdem seinen Wohnsitz in den alten Bundesländern.
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