Die Revision gegen das Urteil des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. September 2016 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Kläger, ein Sozialleistungsträger, macht gegen den beklagten Augenarzt Regressansprüche wegen der Zahlung von Blindengeld an Herrn D. (im Folgenden: Geschädigter) geltend.
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