Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. Juli 2020 - Aktenzeichen:
Die Zahl der Beisitzer der von der Arbeitgeberin angerufenen Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen" wird für die Arbeitgeberin und für den Betriebsrat auf jeweils drei festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Anzahl der in eine Einigungsstelle zu bestellenden Beisitzer.
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