Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 14.07.2020 (
Die Zahl der Beisitzer der von der Arbeitgeberin angerufenen Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen" wird für den Betriebsrat und für die Arbeitgeberin auf jeweils drei festgelegt.
A
Die Beteiligten streiten über die Zahl der in eine Einigungsstelle zu bestellenden Beisitzer.
Die Beteiligte zu 2 (nachfolgend: Arbeitgeberin) ist eine Krankenhausgesellschaft der K. S. GmbH (K.). Sie betreibt Krankenhäuser in C. und N..
Der Beteiligte zu 1 (nachfolgend: Betriebsrat) ist der im Betrieb des Krankenhauses C. gebildete Betriebsrat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|