Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.08.2017 - Az.
I. Die Beteiligten streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle zum Thema "Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung".
Im Konzern der Arbeitgeberin, einem weltweit tätigen Luftfahrtunternehmen, gilt eine im Jahr 1998 abgeschlossene Konzernbetriebsvereinbarung zum Arbeitsschutz (Bl. 120 - 144 der Akte) die unter § 4 eine Regelung zur Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen enthält.
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