LAG Hamburg, vom 31.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 6/16
ArbG Hamburg, vom 08.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 26/15
Reichweite einer unbedingten zeitdynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag
BAG, Urteil vom 25.01.2018 - Aktenzeichen 6 AZR 687/16
DRsp Nr. 2018/4107
Reichweite einer unbedingten zeitdynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag
Orientierungssätze:1. Ist in einem Dienstvertrag mit einem diakonischen Anstellungsträger auf den KAT-NEK und die sich an diesen "anschließenden Tarifverträge" Bezug genommen worden, so gilt aufgrund dieser Bezugnahme für das Dienstverhältnis seit dem 1. April 2007 der KAT. Dieser ersetzt den KAT-NEK und ist darum ein an den KAT-NEK anschließender Tarifvertrag.2. Wird der nach § 1 Abs. 3 KAT erforderliche Tarifvertrag zur Einführung des KTD geschlossen, gilt aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den KAT mit Inkrafttreten des EinführungsTV KTD am 1. Januar 2015 im Dienstverhältnis der KTD. In diesem Fall ersetzt der KTD den KAT und ist darum ein "anschließender Tarifvertrag" iSd. Bezugnahmeklausel. Das ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Satz 1 KAT. Danach wird der KAT durch den KTD ersetzt, soweit für Einrichtungen zwischen den Tarifvertragsparteien der KTD vereinbart wird.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.