1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. August 2017 - 5 Sa 21/17 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Der Kläger begehrt von der Beklagten eine bestimmte Tätigkeitsbeschreibung und den Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Aus beidem soll sich seine fachliche Unabhängigkeit ergeben. Der Kläger beabsichtigt, diese Schreiben für einen Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer zu verwenden.
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