1. Die Revisionen der Beklagten und der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. November 2008 -
2. Die Kosten des Revisionsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier außerordentlicher, hilfsweise ordentlicher Kündigungen.
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