LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.06.1993
4 Sa 440/93
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; MTV für das private Versicherungsgewerbe vom 31.10.1980 § 19 ;
Fundstellen:
BB 1993, 2383
LAGE § 3 LohnFG Nr. 4
ZTR 1993, 514
Vorinstanzen:
ArbG Essen - 2 (4) Ca 1892/92 - 07.11.92,

Reisekosten: Kürzung der Pauschale

LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.1993 - Aktenzeichen 4 Sa 440/93

DRsp Nr. 2002/8803

Reisekosten: Kürzung der Pauschale

Werden aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung - hier § 19 des MTV für das private Versicherungsgewerbe vom 31.10.1980 - Provisionen erst dann gezahlt, wenn der betreffende Außendienstmitarbeiter sein Garantiegehalt und eine gezahlte Reisekostenpauschale verdient hat, ist eine einzelvertragliche Regelung, wonach in allen Fällen, in denen der Mitarbeiter wegen Urlaub, Arbeitsunfähigkeit oder Betriebsratstätigkeit nicht für die Beklagte arbeitet, die Reisekostenpauschale am 1/22 pro Fehltag gekürzt wird, zulässig.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; MTV für das private Versicherungsgewerbe vom 31.10.1980 § 19 ;
Vorinstanz: ArbG Essen - 2 (4) Ca 1892/92 - 07.11.92,
Fundstellen
BB 1993, 2383
LAGE § 3 LohnFG Nr. 4
ZTR 1993, 514