Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Mai 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
Verwaltungs-, Widerspruchs- und Klageverfahren waren erfolglos (Bescheid vom 10.3.2015, Widerspruchsbescheid vom 10.9.2015, Gerichtsbescheid des SG Berlin vom 3.11.2016). Mit der gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Berufung hat der Kläger sein Begehren weiterverfolgt.
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