Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. Mai 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Heinze beizuordnen, wird abgelehnt.
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