Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 28. Juli 2020 wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Urteil Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt M beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger eine höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung beanspruchen kann. Angefochten ist ein Ausführungsbescheid zu einem vor dem
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