Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. November 2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Im Streit steht die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, insbesondere der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls.
Die Klägerin war zuletzt von Februar 2008 bis November 2014 versicherungspflichtig beschäftigt. Die von ihr beim beklagten Rentenversicherungsträger gestellten Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung blieben erfolglos. Das
Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Beschwerde an das
II
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