SG Hannover, vom 05.12.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 4 J 623/85
LSG Niedersachsen, vom 03.09.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 6 J 491/86
BSG, vom 24.03.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 5/5b RJ 54/87
Rentenansprüche eines Ausländers nur für die im Geltungsbereich des AVG zurückgelegten Beitragszeiten
BVerfG, Beschluß vom 27.09.1989 - Aktenzeichen 1 BvR 815/88
DRsp Nr. 2005/17011
Rentenansprüche eines Ausländers nur für die im Geltungsbereich des AVG zurückgelegten Beitragszeiten
Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn der Beschwerdeführer mit Rücksicht auf seinen dauernden Auslandsaufenthalt und seine australische Staatsangehörigkeit nach Maßgabe der §§ 95 ff. AVG nur Rente für die im Geltungsbereich des Angestelltenversicherungsgesetzes zurückgelegten Beitragszeiten erhält.