BAG - Urteil vom 14.11.1975
3 AZR 609/75
Normen:
ArbGG § 9 § 72 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 § 74 Abs. 1 ; ZPO § 552 ;
Fundstellen:
AP Nr. 16 zu § 9 ArbGG 1953
EzA § 9 ArbGG Nr. 3
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 16.04.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 83/74

Revision: Rechtsmittelbelehrung - Verwerfung als unzulässig - neue Revision innerhalb offener Begründungsfrist

BAG, Urteil vom 14.11.1975 - Aktenzeichen 3 AZR 609/75

DRsp Nr. 2007/24627

Revision: Rechtsmittelbelehrung - Verwerfung als unzulässig - neue Revision innerhalb offener Begründungsfrist

»1. Gibt die dem Urteil eines Landesarbeitsgerichts beigefügte Rechtsmittelbelehrung richtig an, daß gegen das Urteil die Revision als Streitwertrevision möglich ist, so wird die Gültigkeit dieser Rechtsmittelbelehrung nicht dadurch beeinträchtigt, daß sie formularmäßig auch über die Möglichkeit einer Divergenzrevision belehrt und dabei ausläßt, daß eine Divergenz auch aus einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes hergeleitet werden kann. 2. Ist eine Revision wegen unterbliebener fristgerechter Begründung durch Beschluß als unzulässig verworfen worden, so ist eine erneute Revision nur statthaft, wenn sie innerhalb der Revisionsfrist eingelegt worden ist.«

Normenkette:

ArbGG § 9 § 72 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 § Abs. ;