BAG - Urteil vom 20.06.2013
6 AZR 842/11
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 293; ZPO § 559 Abs. 2; Klangkörper-Tarifvertrag zur befristeten Verpflichtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rundfunk-Sinfonie-Orchesters und des Rundfunkchores im Rahmen der Gewährleistung des DS-Kulturprogramms zwischen der Deutschen Orchestervereinigung e. V. in der Angestellten-Gewerkschaft (DAG) und dem ZDF (vom 2. Februar 1993 i.d.F. des Verlängerungstarifvertrags vom 10. September 1993 Anlage 6 zum Musterarbeitsvertrag in Anlage II, künftig: Anlage 6 zum KTV) Nr. 1 Abs. 5; Klangkörper-Tarifvertrag zur befristeten Verpflichtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rundfunk-Sinfonie-Orchesters und des Rundfunkchores im Rahmen der Gewährleistung des DS-Kulturprogramms zwischen der Deutschen Orchestervereinigung e. V. in der Angestellten-Gewerkschaft (DAG) und dem ZDF (vom 2. Februar 1993 i.d.F. des Verlängerungstarifvertrags vom 10. September 1993 Anlage 6 zum Musterarbeitsvertrag in Anlage II, künftig: Anlage 6 zum KTV) Nr. 1 Abs. 7;
Fundstellen:
AuR 2013, 412
BB 2013, 2420
DB 2013, 1970
EzA-SD 2013, 15
EzA-SD 2013, 16
NZA 2014, 384
NZA-RR 2014, 5
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 14.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 61/11
LAG Berlin-Brandenburg, vom 14.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 1059/11
ArbG Berlin, vom 25.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 9210/10

Revisionsrecht; Prozessrecht; Tarifauslegung - Fehlendes Feststellungsinteresse bei Musterprozess; einzelvertragliche Bezugnahme auf nicht nachwirkenden Tarifvertrag; Benehmensherstellung; Reichweite der Ausnahmeregelung zur Arbeitszeitregelung in Ziff. 1 Abs. 7 der Anlage 6 zum KTV; Dienstfreier Tag i.S.d. Klangkörper-Tarifvertrags

BAG, Urteil vom 20.06.2013 - Aktenzeichen 6 AZR 842/11

DRsp Nr. 2013/18496

Revisionsrecht; Prozessrecht; Tarifauslegung - Fehlendes Feststellungsinteresse bei Musterprozess; einzelvertragliche Bezugnahme auf nicht nachwirkenden Tarifvertrag; Benehmensherstellung; Reichweite der Ausnahmeregelung zur Arbeitszeitregelung in Ziff. 1 Abs. 7 der Anlage 6 zum KTV; Dienstfreier Tag i.S.d. Klangkörper-Tarifvertrags

Orientierungssätze: 1. Das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO liegt nur vor, wenn dargelegt ist, dass und inwieweit dem Recht des Klägers selbst eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht, die durch das erstrebte Urteil beseitigt werden kann. Ein solches Interesse besteht nicht bereits dann, wenn der Kläger geltend macht, er führe einen Musterprozess. § 256 Abs. 1 ZPO lässt ein solches nur ideelles, zugunsten Dritter wirkendes Interesse nicht genügen. Zur Erstattung eines Rechtsgutachtens ist die Arbeitsgerichtsbarkeit auch in Tarifauslegungsstreitigkeiten nicht berufen.