LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.09.1996
9 Sa 407/96
Normen:
ZPO § 42 Abs. 1, Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 21.12.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 263/95

Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit - unzulässiger Antrag

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.09.1996 - Aktenzeichen 9 Sa 407/96

DRsp Nr. 2001/15095

Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit - unzulässiger Antrag

1. Zu einem Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit, dessen Unzulässigkeit ohne Prüfung in der Sache festgestellt werden kann, bedarf es keiner dienstlichen Äußerung des oder der abgelehnten Richter(s). 2. Über dieses Gesuch entscheidet das Gericht unter Beteiligung der abgelehnten Richter.

Normenkette:

ZPO § 42 Abs. 1, Abs. 3 ;
Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main, vom 21.12.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 263/95