[01] Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. September 2001, beim Gerichtshof eingegangen am 4. Oktober 2001, gemäß Artikel 234EG eine Frage nach der Auslegung von Artikel 6 der zur Vorabentscheidung vorgelegt.
[02] Diese Frage stellt sich in einem Rechtsstreit zwischen HerrnSchneider und dem Bundesminister für Justiz, der einen Antrag von Herrn Schneider auf Ersatz des Schadens abgewiesen hatte, den dieser dadurch erlitten zu haben behauptet, dass er nicht zum Richter des Oberlandesgerichts Wien (Österreich) ernannt worden sei.
Rechtlicher Rahmen
Gemeinschaftsrechtliche Regelung
[03] Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 sieht vor:
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