EuGH - Urteil vom 06.03.2003
Rs C-485/01
Normen:
Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (ABl. L 382, S. 17) Art. 1 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
Tribunale civile e penale Trient (Italien) - Beschluss vom 06.12.2001,

Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Nationale Regelung, nach der die Eintragung eines Handelsvertreters in das entsprechende Register Vorbedingung für die Eintragung in das Unternehmensregister ist

EuGH, Urteil vom 06.03.2003 - Aktenzeichen Rs C-485/01

DRsp Nr. 2004/8366

Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige Handelsvertreter - Nationale Regelung, nach der die Eintragung eines Handelsvertreters in das entsprechende Register Vorbedingung für die Eintragung in das Unternehmensregister ist

[Francesca Caprini gegen Conservatore Camera di Commercio, Industria, Artigianato e Agricoltura [CCIAA]] Die Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, die die Eintragung eines Handelsvertreters in das Unternehmensregister von seiner Eintragung in ein besonderes Register abhängig macht, sofern das Fehlen der ersteren Eintragung keinen Einfluss auf die Gültigkeit des von diesem Vertreter mit dem Unternehmer geschlossenen Handelsvertretervertrags hat und aufgrund der Nichteintragung nicht in anderer Weise der Schutz verkürzt wird, den die Richtlinie den Handelsvertretern in ihren Rechtsbeziehungen zu den Unternehmern gewährt.

Normenkette:

Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (ABl. L 382, S. 17) Art. 1 Abs. 1 ;

Gründe: