Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 07.11.2022 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 15.11.2022 -
Dem Kläger wird mit Wirkung vom 25.08.2022 für die erste Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Z... aus E... bewilligt.
Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger keine monatlichen Raten zu leisten hat.
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