1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juli 2009 - 12 Sa 1294/07 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten noch über Mindestbeitragsansprüche für den Zeitraum von Januar 2002 bis einschließlich November 2004.
Die Klägerin ist die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes in der Rechtsform einer AG (ZVK). Sie ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien und nach den allgemeinverbindlichen tariflichen Regelungen Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.
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