BAG - Urteil vom 08.12.2010
10 AZR 710/09
Normen:
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 20. Dezember 1999 in den von Januar 2002 bis November 2004 geltenden Fassungen) § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 10, 25;
Fundstellen:
NZA 2011, 944
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 21.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 1294/07
ArbG Wiesbaden, vom 12.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2500/06

Rohrverlegung und -instandhaltung als Teil des Baugewerbes i.S. des Sozialkassenverfahrens

BAG, Urteil vom 08.12.2010 - Aktenzeichen 10 AZR 710/09

DRsp Nr. 2011/3562

Rohrverlegung und -instandhaltung als Teil des Baugewerbes i.S. des Sozialkassenverfahrens

1. Zu den Rohrleitungsbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV gehören sowohl das Verlegen und Montieren von Rohren als auch die Instandhaltung (Reparatur und Sanierung) von Rohrleitungen. Nicht maßgeblich ist, in welchem Verfahren diese Arbeiten durchgeführt werden. 2. Für den Geltungsbereich des VTV kommt es nicht darauf an, ob es sich um Arbeiten an Versorgungsrohrleitungen oder um Arbeiten an Rohrleitungen innerhalb industrieller Anlagen handelt.

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juli 2009 - 12 Sa 1294/07 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 20. Dezember 1999 in den von Januar 2002 bis November 2004 geltenden Fassungen) § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 10, 25;

Tatbestand:

Die Parteien streiten noch über Mindestbeitragsansprüche für den Zeitraum von Januar 2002 bis einschließlich November 2004.

Die Klägerin ist die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes in der Rechtsform einer AG (ZVK). Sie ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien und nach den allgemeinverbindlichen tariflichen Regelungen Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.