Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 29.03.2019, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Kiel ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin begehrt die Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages gegenüber der Herstellerin.
1. 2. 3.
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