Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Die Klägerin verfolgt mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung ihre Klage gegen die Rückforderung von Aufstiegsfortbildungsförderungsleistungen durch den Beklagten weiter.
I.
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